Bagatellschaden

Es handelt sich um einen Bagatellschaden, wenn die Reparaturkosten des Schadens weniger als 750 Euro betragen. Dies ist allerdings nur selten der Fall.

Bei einem Bagatellschaden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers nicht die Kosten für ein Gutachten, sondern nur für einen Kostenvoranschlag, den wir gerne für Sie erstellen.