Ist ihr Fahrzeug älter als 30 Jahre?
Wenn ihr Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen wurde, erstellen wir Ihnen gerne ein „Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO, damit Sie Ihr Fahrzeug als Oldtimer zulassen können.